EU-Markteintritt: Compliance, Import und Vertrieb erklärt
Der europäische Markt bietet enormes Potenzial für Hersteller aus Drittländern — aber der Markteintritt ist kein einfacher Schritt. Wer in der EU verkaufen will, muss regulatorische, logistische und steuerliche Anforderungen gleichzeitig erfüllen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte.
Schritt 1: EU Responsible Person (GPSR)
Seit Dezember 2024 müssen alle Nicht-EU-Hersteller, die Verbraucherprodukte in der EU verkaufen, eine EU Responsible Person benennen. Diese Person ist gegenüber Behörden und Marktplätzen für die Produktsicherheit verantwortlich. Ohne diese Benennung ist der Verkauf auf Amazon, Kaufland und anderen Plattformen nicht möglich.
Schritt 2: LUCID-Registrierung (VerpackG)
Jedes Produkt, das in Deutschland mit einer Verpackung verkauft wird, unterliegt dem Verpackungsgesetz. Der Hersteller muss sich im LUCID-Portal registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen. Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 200.000 € und zur Sperrung des Amazon-Kontos führen.
Schritt 3: Importer of Record
Für den physischen Import der Ware in die EU wird ein Importer of Record (IOR) benötigt — eine in der EU registrierte Partei, die gegenüber dem Zoll als Einführer auftritt, Einfuhrumsatzsteuer abwickelt und die regulatorische Verantwortung für die Sendung übernimmt.
Schritt 4: Amazon FBA oder eigener Vertrieb
Für den Vertrieb in Deutschland stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung: Amazon FBA, eigener Webshop, Kaufland, Otto oder Großhandel. Amazon FBA bietet den Vorteil, dass Lagerung, Versand und Kundenservice durch Amazon übernommen werden. Arya Company unterstützt bei der Einrichtung und laufenden Betreuung.
Arya Company bietet alle vier Schritte als integriertes Paket an: GPSR, LUCID, IOR und Amazon FBA — ein Ansprechpartner für den gesamten Markteintritt.
Welche Vorschriften gelten für Ihr Produkt?
Der Markteintrittsplan hängt maßgeblich von der Produktkategorie ab. GPSR und Verpackungspflicht betreffen nahezu alle Konsumgüter, einzelne Kategorien unterliegen darüber hinaus zusätzlichen Vorschriften:
- Textilien: Kennzeichnungspflicht der Faserzusammensetzung
- Elektrogeräte: CE, WEEE-Registrierung und Batterierecht
- Lebensmittelkontakt: LFGB-Konformität und Migrationsprüfungen
- Spielzeug: EN-71-Prüfungen und weitere Sicherheitsanforderungen
- Kosmetik: CPNP-Notifizierung und verantwortliche Person
Realistische Zeit- und Budgetplanung
Der häufigste Planungsfehler besteht darin, Compliance und Versand parallel zu betreiben. Die richtige Reihenfolge senkt die Kosten und vermeidet Standzeiten am Zoll:
- Woche 1–2: regulatorische Prüfung des Sortiments
- Woche 2–4: GPSR-Benennung und Anpassung der Kennzeichnung
- Woche 3–5: LUCID-Registrierung und Systemvertrag
- Woche 4–6: Steuerregistrierung und Kontoverifizierung
- Woche 6–10: Verzollung der ersten Sendung und Verkaufsstart
Werden die Compliance-Schritte vor dem Versand abgeschlossen, entfallen Standzeiten und Annahmeverweigerungen weitgehend. In umgekehrter Reihenfolge übersteigen Lager- und Rücksendekosten schnell die Kosten der Compliance selbst.
Vertriebskanäle im Vergleich
- Amazon FBA: schnellster Start mit vorhandenem Kundenstrom, dafür höhere Gebühren
- Kaufland und Otto: geringerer Wettbewerb, EU-Adresse vorausgesetzt
- Eigener Webshop: höchste Marge, Traffic und Vertrauen brauchen jedoch Zeit
- Großhandel und Filialisten: hohe Volumina, lange Verhandlungen, lokale Vertretung nötig
Häufige Fragen
Ist in jedem EU-Land eine separate Registrierung nötig?
Die GPSR-Benennung gilt EU-weit und ist nur einmal erforderlich. Die Verpackungsregistrierung ist dagegen national geregelt: Für Deutschland gilt LUCID, andere Mitgliedstaaten führen eigene Register. Die meisten Hersteller starten daher in Deutschland und erschließen weitere Märkte schrittweise.
Kann ich den Prozess selbst abwickeln?
Technisch ist das möglich, jedoch setzen GPSR-Benennung und Verpackungsregistrierung eine in der EU ansässige Partei voraus. Hersteller ohne Niederlassung benötigen daher zumindest für diese Schritte einen ansässigen Dienstleister.
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