Produktsicherheit

GPSR EU Responsible Person: Pflicht für alle Nicht-EU-Hersteller ab 2024

Mit der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist seit dem 13. Dezember 2024 eine neue Ära der Compliance für Nicht-EU-Hersteller angebrochen. Wer Verbraucherprodukte in der Europäischen Union verkauft — ob über Amazon, eigenen Webshop oder Großhandel — muss seither eine EU Responsible Person benennen. Ohne diese Benennung ist der Verkauf in der EU nicht mehr zulässig.

Was ist die GPSR?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-weite Verordnung, die die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie ablöst. Sie gilt für nahezu alle Konsumgüter und legt fest, wer für die Sicherheit eines Produkts auf dem EU-Markt verantwortlich ist. Im Kern geht es darum: Wenn ein Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss er eine nachweisbare Kontaktperson innerhalb der EU benennen — die sogenannte EU Responsible Person oder EU-Bevollmächtigter.

Wen betrifft die Pflicht?

Die GPSR betrifft jeden Hersteller, Importeur oder Händler, der Produkte in der EU in Verkehr bringt — unabhängig davon, ob der Verkauf über Marktplätze wie Amazon oder über eigene Kanäle erfolgt. Besonders betroffen sind:

  • Türkische Hersteller, die direkt auf Amazon.de verkaufen
  • Chinesische Hersteller und Exporteure ohne EU-Niederlassung
  • Marken, die über Dropshipping oder FBA in die EU liefern
  • Hersteller, die Produkte auf europäischen Marktplätzen listen lassen

Amazon hat die GPSR-Anforderungen in seine Seller Central Richtlinien integriert. Produkte ohne hinterlegte EU Responsible Person werden von Amazon automatisch gesperrt — unabhängig von Verkaufshistorie oder Bewertungen.

Was macht eine EU Responsible Person konkret?

Die EU Responsible Person übernimmt eine Reihe gesetzlich definierter Aufgaben im Namen des Herstellers:

  • Aufbewahrung der technischen Dokumentation des Produkts
  • Sicherstellung der korrekten Produktkennzeichnung (CE, Warnhinweise, Kontaktdaten)
  • Kommunikation mit EU-Marktaufsichtsbehörden
  • Koordination bei Rückrufaktionen oder Sicherheitsmeldungen
  • Vertretung gegenüber Amazon und anderen Marktplätzen

Arya Company als EU Responsible Person

Arya Company ist in Deutschland registriert, verfügt über eine aktive USt-IdNr. (DE460054358) und EORI-Nummer (DE360932677314849) und übernimmt die GPSR-Funktion als EU Responsible Person für Hersteller aus der Türkei und anderen Nicht-EU-Ländern. Unsere Adresse in Nordrhein-Westfalen dient als offizieller EU-Kontaktpunkt — hinterlegt auf dem Produkt, im Amazon Listing und in allen behördlichen Kommunikationen.

Unterschied zwischen GPSR und CE-Kennzeichnung

Dies ist der in der Praxis am häufigsten verwechselte Punkt. Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung und betrifft nur bestimmte Produktgruppen, für die eine EU-Richtlinie technische Anforderungen festlegt. Die GPSR ist dagegen kein Produktzertifikat, sondern eine Verantwortlichkeitsregelung: Sie verlangt, dass für jedes Verbraucherprodukt ein erreichbarer Ansprechpartner innerhalb der EU benannt ist.

Ein Produkt kann außerhalb des CE-Bereichs liegen und dennoch unter die GPSR fallen. Textilien, Möbel, Heimtextilien, Küchenartikel und Dekorationsartikel sind typische Beispiele. Die Annahme, ohne CE-Pflicht entfalle auch die GPSR-Pflicht, führt regelmäßig zur Sperrung von Amazon-Listings.

Was muss auf Produkt und Listing stehen?

Die Angaben der verantwortlichen Person müssen für den Verbraucher sichtbar sein — sowohl auf dem Produkt beziehungsweise der Verpackung als auch auf der Online-Verkaufsseite:

  • Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers samt Postanschrift
  • Name und vollständige EU-Anschrift der verantwortlichen Person
  • Elektronische Kontaktangabe — E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Typen-, Chargen- oder Seriennummer zur Identifikation des Produkts
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen — in Deutschland zwingend auf Deutsch

Warnhinweise und Gebrauchsinformationen müssen für den deutschen Markt auf Deutsch vorliegen. Produkte mit ausschließlich englischer Kennzeichnung können bei Zoll oder Marktüberwachung beanstandet werden.

Inhalt der technischen Dokumentation

Die verantwortliche Person muss die technische Dokumentation zehn Jahre aufbewahren und den Behörden auf Anfrage vorlegen. Eine unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß, selbst wenn das Produkt objektiv sicher ist. Typischerweise umfasst sie:

  • Allgemeine Beschreibung, Fotos und technische Zeichnungen
  • Liste der verwendeten Materialien und Sicherheitsdatenblätter
  • Risikobewertung für die vorhersehbare Verwendung
  • Prüfberichte akkreditierter Labore und Konformitätserklärungen
  • Endfassungen von Etikett, Verpackung und Gebrauchsanleitung

Die fünf häufigsten Fehler

  • Die Adresse des Spediteurs oder Zollagenten als Adresse der verantwortlichen Person anzugeben
  • Nur ein Produkt zu benennen und weitere Artikel derselben Marke auszulassen
  • Die Angaben nur im Listing zu führen, nicht aber auf der Verpackung
  • Die technische Dokumentation ohne EU-zugängliche Kopie im Werk zu belassen
  • Anzunehmen, Produkte ohne CE-Pflicht fielen nicht unter die GPSR

Was passiert bei einer Behördenprüfung?

Die Marktüberwachung prüft stichprobenartig Online-Listings und physische Produkte. Ein Verfahren beginnt in der Regel mit einem schriftlichen Auskunftsersuchen an die verantwortliche Person; die Frist zur Vorlage der Unterlagen überschreitet selten zehn Werktage. Eine vollständige Dokumentation schließt das Verfahren meist mit einem reinen Informationsaustausch ab — fehlt sie, droht die vorläufige Marktrücknahme mit entsprechendem Umsatz- und Rankingverlust.

Häufige Fragen

Können Bevollmächtigter und Importeur dieselbe Partei sein?

Ja, und in der Praxis ist das häufig vorteilhaft: Eine einzige in der EU ansässige Gesellschaft bündelt Unterlagen und Behördenkommunikation an einer Stelle. Arya Company übernimmt beide Rollen aus derselben registrierten Struktur.

Gilt die Pflicht auch außerhalb von Amazon?

Ja. Die Pflicht knüpft nicht an den Vertriebskanal an, sondern an das Inverkehrbringen in der EU. Ob Sie über einen eigenen Webshop, den Großhandel oder einen Distributor verkaufen, ändert daran nichts.

Kann ein Bevollmächtigter mehrere Marken vertreten?

Ja. Die Bevollmächtigung wird je Marke oder Produktgruppe definiert. Entscheidend sind separate Mandatsverträge und getrennt geführte technische Dokumentationen.

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